Kindergeburtstag-Planer: aus Kerzenzahl, Kinderzahl und Budget einen Ablauf mit Uhrzeiten, Spielen und Einkaufsliste rechnen

Fünf Kinder haben zugesagt, die Feier beginnt um drei. Offen ist, was zwischen Begrüßung und Abholen passiert, wie viele Teller auf den Tisch gehören und wofür das Geld reicht. Der Planer rechnet das aus Kerzenzahl, Kinderzahl und Budget.

Alter, das gefeiert wird
mit Geburtstagskind
€ gesamt, optional
Annahmen anpassen (Faustregeln, änderbar)
Minuten; leer = Faustregel
leer = Faustregel
für Teller, Becher, Kuchen
% des Budgets
% des Budgets
% des Budgets
% des Budgets
% des Budgets
Dauer–
Erwachsene zur Aufsicht–
Gäste laut Faustregel–

Ablauf

    Einkauf

    WasMenge
    Womit gerechnet wird
    • Dauer, Aufsicht und Gästezahl sind Faustregeln dieser Seite, keine Vorgaben: je Altersstufe 1 bis 3 Jahre: 90–120 min, Eltern bleiben · 4 bis 6 Jahre: 120–180 min, 4 Kinder je Erwachsenem · 7 bis 9 Jahre: 150–180 min, 6 Kinder je Erwachsenem · 10 bis 13 Jahre: 180–240 min, 8 Kinder je Erwachsenem. Ohne eigene Eingabe rechnet der Planer mit der Mitte der Spanne.
    • Gäste: Verbreitete Faustregel: so viele Gäste, wie das Kind Jahre alt wird. Sie ist eine Orientierung für Lautstärke und Aufsicht, keine Vorgabe.
    • Ablauf: feste Blöcke (Ankommen, Kuchen, Essen, Abholen) mit festen Minuten, der Höhepunkt mit 30 Minuten; die übrige Zeit füllen zwei Spielerunden — die erste mit Bewegungsspielen, die zweite mit ruhigen.
    • Spiele kommen aus der Spieledatenbank dieser Seite, gefiltert nach Alter, Kinderzahl und Ort. Spiele mit Ausscheiden fallen unter 6 Jahren weg. „Andere Spiele würfeln“ zieht neu.
    • Einkauf: Mengen je Kind und je Erwachsenem aus der Faustregel-Datei, nach oben gerundet, plus 10 % Reserve. Getränke je Stunde Feierdauer.
    • Budget: Anteile frei änderbar; je Kind = Posten ÷ Kinderzahl. Preise kennt der Planer nicht.
    • Die Eingaben stehen im Link — gespeichert wird nichts.

    Jeder Startwert ist eine änderbare Faustregel

    Alle Startwerte stammen aus der Faustregel-Datei der Seite, Stand 18.10.2026: Faustregeln, keine Normen, unter „Annahmen anpassen“ änderbar. Ohne Eingabe gilt die Mitte der Dauer-Spanne.

    Altersstufe Dauer laut Faustregel (min) ohne Eingabe (min) Kinder je Erwachsenem
    1 bis 3 Jahre 90–120 105 Eltern bleiben dabei
    4 bis 6 Jahre 120–180 150 4
    7 bis 9 Jahre 150–180 165 6
    10 bis 13 Jahre 180–240 210 8

    Aufsicht: Kinder mit Geburtstagskind geteilt durch Kinder je Erwachsenem, aufgerundet, ab 4 Jahren mindestens zwei.

    Aufsichtspflicht und Haftung beim Kindergeburtstag · geprüft am 18.10.2026

    • Haftung bei Aufsichtspflichtverletzung — Wer kraft Gesetzes ein minderjähriges Kind beaufsichtigen muss (in der Regel die Eltern), haftet für Schäden, die das Kind einem Dritten widerrechtlich zufügt – es sei denn, er hat seine Aufsichtspflicht erfüllt oder der Schaden wäre auch bei gehöriger Aufsicht entstanden (§ 832 Abs. 1 BGB). gesetze-im-internet.de
    • vertraglich übernommene Aufsicht = gleiche Haftung — Dieselbe Verantwortung trifft, wer die Aufsicht durch Vertrag übernimmt (§ 832 Abs. 2 BGB). gesetze-im-internet.de
    • Kinderbesuch allein ≠ Aufsichtsvertrag (OLG Brandenburg) — Ob Gastgeber die Aufsicht über fremde Kinder vertraglich übernehmen, ist im Einzelfall zu prüfen: Das OLG Brandenburg (Urteil vom 08.07.2020, 4 U 182/19) hat unter Berufung auf den BGH (23.07.2015, III ZR 346/14) entschieden, dass die Gestattung eines Kinderbesuchs für sich keinen Willen zu einer vertraglichen Bindung erkennen lässt; die Beaufsichtigung fremder Kinder sei regelmäßig eine Gefälligkeit des täglichen Lebens. gerichtsentscheidungen.brandenburg.de
    • deliktunfähig unter 7 · im Verkehr unter 10 — Kinder unter sieben Jahren sind für Schäden, die sie anderen zufügen, nicht verantwortlich; Kinder von sieben bis unter zehn Jahren haften nicht für Schäden bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen, Schienen- oder Schwebebahnen, außer bei Vorsatz (§ 828 Abs. 1 und 2 BGB). gesetze-im-internet.de
    • 7–17 Jahre: Haftung nach Einsichtsfähigkeit — Kinder und Jugendliche von sieben bis unter 18 Jahren haften – außerhalb der Fälle von Absatz 1 und 2 – nur, wenn sie bei der Tat die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit nötige Einsicht hatten (§ 828 Abs. 3 BGB). gesetze-im-internet.de
    • Privathaftpflicht: Aufsicht über fremde Kinder mitversichert — Die private Haftpflichtversicherung deckt laut Verbraucherzentrale auch die Verletzung der Aufsichtspflicht über Minderjährige – ausdrücklich auch über fremde Kinder. Einige Versicherer schließen Schäden durch deliktunfähige Kinder (unter 7 Jahren) mit ein; als Deckungssumme empfiehlt die Verbraucherzentrale mindestens 10 Millionen Euro (Empfehlung, keine Rechtsnorm). verbraucherzentrale.de
    • unter 7: Eltern-Haftpflicht nur bei Aufsichtspflichtverletzung — Beschädigt ein Partygast unabsichtlich etwas, springt laut Verbraucherzentrale dessen Privathaftpflicht ein; Kinder unter sieben Jahren (im Straßenverkehr unter zehn) haften in der Regel nicht, die Familien-Haftpflicht der Eltern zahlt dann nur, wenn diese ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. verbraucherzentrale.de
    • Minigolf-Fall: volle Haftung des Aufsichtführenden — Wie eng beaufsichtigt werden muss, hängt von Alter und Gefahr ab: Laut Stiftung Warentest verurteilte das OLG Frankfurt am Main (3 U 91/06) einen Erwachsenen, der bei einem Minigolf-Geburtstag mit Sieben- bis Zwölfjährigen rund 100 Meter entfernt stand, als ein Kind einem anderen mit dem Schläger einen Zahn ausschlug, zu 2 500 Euro Schmerzensgeld und 590 Euro Schadenersatz (Urteil nur aus Sekundärquelle, Volltext nicht eingesehen). test.de

    Der Ablauf besteht aus festen Blöcken, zwei Spielerunden und einem Höhepunkt

    • Feste Blöcke. Ankommen 15 Minuten, Kuchen 25, Essen 25, Abholen 15.
    • Höhepunkt. 30 Minuten, ein Spiel aus „Suchen & Finden“ oder die Piñata. Dauert das gewürfelte Spiel länger, etwa eine Schatzsuche mit 45 Minuten, wird der Block entsprechend länger und die Spielerunden werden um dieselbe Zeit kürzer; mindestens 20 Minuten Spielzeit bleiben.
    • Zwei Spielerunden. Die übrige Zeit, halbiert: erst Bewegung, nach dem Essen Ruhigeres, passend zu Alter, Kinderzahl und Ort; unter 6 Jahren ohne Ausscheiden.
    • Kurze Feiern. Unter 130 Minuten kürzt der Planer die 110 Minuten aus festen Blöcken und Höhepunkt mit dem Faktor (Dauer − 20) ÷ 110, damit 20 Minuten Spielzeit bleiben, höchstens auf die Hälfte.

    Einkauf je Kind: 2 Teller, 1 Becher, 3 Servietten, 1,5 Kuchenstücke, 1 Luftballon; je Erwachsenem 2 Teller, 1 Becher, 2 Servietten, 1 Kuchenstück; dazu 10 Ballons und 0,2 Liter Getränk je Person und Stunde. Alles mal 1,1 für 10 % Reserve, aufgerundet auf ganze Stück und halbe Liter. Erwachsene sind die Aufsicht, bei 1 bis 3 Jahren ein Elternteil je Kind. Budget: 40 % Essen, 20 % Spiele, 20 % Mitgebsel, 15 % Deko, 5 % Reserve.

    Zwei Beispiele, nachgerechnet

    Wert 4 Jahre, 5 Kinder, 120 min 8 Jahre, 8 Kinder, 180 min, 150 €
    Spielerunden (min) je 10 je 35
    Aufsicht 5 ÷ 4 = 1,25 → 2 8 ÷ 6 = 1,33 → 2
    Teller (10 + 4) × 1,1 = 15,4 → 16 (16 + 4) × 1,1 = 22
    Kuchenstücke 9,5 × 1,1 = 10,45 → 11 14 × 1,1 = 15,4 → 16
    Getränke (l) 7 × 0,2 × 2 × 1,1 = 3,08 → 3,5 10 × 0,2 × 3 × 1,1 = 6,6 → 7
    Luftballons 15 × 1,1 = 16,5 → 17 18 × 1,1 = 19,8 → 20

    Im ersten Beispiel ist die Dauer von Hand eingetragen (Faustregel: 150 Minuten). Der Faktor (120 − 20) ÷ 110 = 0,91 kürzt die festen Blöcke, nach dem Runden auf 5 Minuten aber nur den Höhepunkt: 25 statt 30 Minuten. Deshalb endet der Plan um 17:05.

    Im zweiten bleiben 180 − 110 = 70 Minuten für die Spielerunden (mit einem Höhepunkt-Spiel bis 30 Minuten): 15:00 Ankommen, 15:15 Kuchen, 15:40 Spielerunde 1, 16:15 Höhepunkt, 16:45 Essen, 17:10 Spielerunde 2, 17:45 Abholen. Von 150 € gehen 60 € an Essen, je 30 € an Spiele und Mitgebsel, 22,50 € an Deko, 7,50 € in die Reserve: 18,75 € je Kind. Die 3,75 € je Tüte verteilt der Mitgebsel-Rechner.

    Was ich noch nicht weiß

    • Ob die Faustregeln zu echten Feiern passen. Eine Erhebung dazu habe ich nicht gefunden.
    • Mengen für herzhaftes Essen. Der Planer zählt nur Kuchenstücke; für Herzhaftes fehlt eine belegte Menge je Kind.
    • Was die Posten kosten. Ob 40 % für Essen reichen, lässt sich ohne Preise nicht prüfen.

    Häufige Fragen

    Wie lange dauert ein Kindergeburtstag?

    Als Faustregel, keine Norm, rechnet feierfloh.de mit 90 bis 120 Minuten für 1 bis 3 Jahre, 120 bis 180 Minuten für 4 bis 6 Jahre, 150 bis 180 Minuten für 7 bis 9 Jahre und 180 bis 240 Minuten für 10 bis 13 Jahre. Ohne eigene Eingabe nimmt der Planer die Mitte der Spanne, also 105, 150, 165 oder 210 Minuten. Wer kürzer feiert, bekommt einen gekürzten Ablauf mit mindestens 20 Minuten Spielzeit; längere Feiern verlängern nur die beiden Spielerunden, nicht Kuchen oder Essen.

    Wie viele Kinder zum Kindergeburtstag einladen?

    Verbreitet ist die Faustregel „so viele Gäste, wie das Kind Jahre alt wird“: zum 5. Geburtstag fünf Gäste plus Geburtstagskind, zum 8. acht. Sie ist eine Orientierung für Lautstärke und Aufsicht, keine Vorgabe. Der Planer zeigt sie als Vergleichswert und meldet sich, wenn mehr als zwei Gäste darüber liegen (das Geburtstagskind zählt dabei nicht mit); dann rät er zu mehr Erwachsenen und Spielen in zwei Gruppen. Rechnen lässt er mit bis zu 40 Kindern. Für die Spieleauswahl zählt die Gruppengröße: Plumpsack etwa ist in der Spieledatenbank erst ab 7 Kindern eingetragen.

    Wie viele Erwachsene braucht man beim Kindergeburtstag?

    Als Faustregel der Seite, keine Norm: bei 4 bis 6 Jahren ein Erwachsener je 4 Kinder, bei 7 bis 9 Jahren je 6, bei 10 bis 13 Jahren je 8, aufgerundet und mindestens zwei. Bei 1 bis 3 Jahren bleiben die Eltern der Gäste meist dabei. Zehn Sechsjährige ergeben 10 ÷ 4 = 2,5, also drei Erwachsene. Für 14 Spiele der Datenbank, darunter Schatzsuche und Piñata, sind zwei Erwachsene als Spielleitung eingetragen. Was rechtlich zur Aufsicht über fremde Kinder gilt, steht im Thema Aufsichtspflicht.

    Wie viel Geld für Kindergeburtstag pro Kind?

    Eine belegte Zahl gibt es dafür nicht, und der Planer nennt keine Preise. Er teilt ein eingetragenes Budget als Startwert auf: 40 % für Essen, Kuchen und Getränke, je 20 % für Spiele mit Höhepunkt und für Mitgebsel, 15 % für Deko und Einladung, 5 % Reserve. Bei 150 € und acht Kindern sind das 18,75 € je Kind, davon 7,50 € für Essen. Wer zu Hause feiert und selbst backt, verschiebt Anteile, etwa vom Essen zur Aktion. Ergeben die Anteile nicht 100 %, rechnet der Planer sie anteilig um.

    Weiterlesen

    Bianca betreibt feierfloh.de allein. Spiele, Mitgebsel und Mottos stehen hier in eigenen Datenbanken mit Alter, Gruppengröße und Material; Angaben zu Sicherheit und Recht mit Quelle und Prüfdatum, Planungswerte als Faustregel gekennzeichnet.